Die Jugendleiter*in-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis von Jugendleiter*innen.
Zusätzlich soll die JuLeiCa auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Für wen ist die JuLeiCa gedacht?
Die JuLeiCa bürgt für Qualität: Jede*r JuLeiCa -Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mind. 30 Stunden, in einigen Bundesländern bis zu 50 Stunden).
Zu den vorgeschriebenen Inhalten der JuLeiCa -Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):
- Aufgaben und Funktionen der Jugendleiter*in und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
- Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
- Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
- psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
- Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.
- Zusätzlich wird bei der Beantragung der JuLeiCa der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.
Antragsverfahren und Informationen
Die JuLeiCa kann auf der Internetseite www.juleica.de beantragt werden. Für die Teilnehmer*innen unserer Gruppenleiter*innen Kurse bieten wir den Service, die JuLeiCa direkt nach Kursabschluss zu beantragen. Nähere Informationen dazu gibt es bei den Gruppenleiter*innenkursen.
JuLeiCa -Online-Antragsverfahren
Hier erfahrt ihr alles über das Antragsverfahren und welche Voraussetzungen nötig sind:
Achtung: JuLeiCa -Verlängerung während der Corona-Pandemie
Die JuLeiCa ist weiterhin stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Deshalb gelten auch für die kommenden Monate einige Sonderregelungen für die Gültigkeit der JuLeiCa und für die Durchführung von JuLeiCa -Aus- und Fortbildungen:
Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein) gilt: Die Gültigkeit wird automatisch um 6 Monate verlängert.
Hier gibt es dazu weitere Informationen.