Maximal drei Tage bei einer Krankmeldung ohne Arztbesuch. Ab dem vierten Tag besteht Attestpflicht (oder auf individuelle Anweisung auch früher).
Bei der Krankheit ohne AU besteht die Besonderheit, dass das Wochenende und Feiertage mitzählen.
Beispiel: Ich melde mich an einem Freitag ohne AU krank. Dann kann ich mich am Montag nicht krank ohne AU melden, da es der vierte Tag ist. (Freitag -> Tag 1, Samstag -> Tag 2 und Sonntag -> Tag 3.
Bei Krankmeldung ohne AU ist sich für jeden Tag (neu) krank zu melden!